Ernährungsberatung im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung (§ 20 Abs. 1 SGB V)
Diese Behandlung richtet sich an Gesunde und soll Grundsätze einer gesundheitsfördernden Ernährung vermitteln, um Mangel- und Fehlernährung zu vermeiden und das Risiko ernährungsmitbedingter Krankheiten zu reduzieren.
Dafür wird keine ärztliche Zuweisung benötigt, sondern nur die Anmeldung.
Folgende Themen werden behandelt:
Allgemeine gesunde Ernährung als präventive Maßnahme vor Erkrankungen
Ernährung bei Kindern
Ernährung in und nach der Schwangerschaft
Allergieprävention in der Schwangerschaft
Ernährung im Alter
Ernährung bei Übergewicht (BMI von 25 bis 29,9)
Tumorprophylaxe
Alle Belange zwecks der Kostenbezuschussung für den Bereich Prävention §20 klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Hier geht es direkt zur Anmeldung.