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Ernährungsberatung im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung (§ 20 Abs. 1 SGB V)

Diese Behandlung richtet sich an Gesunde und soll Grundsätze einer gesundheitsfördernden Ernährung vermitteln, um Mangel- und Fehlernährung zu vermeiden und das Risiko ernährungsmitbedingter Krankheiten zu reduzieren. 

 

Dafür wird keine ärztliche Zuweisung benötigt, sondern nur die Anmeldung.

 

Folgende Themen werden behandelt:

  • Allgemeine gesunde Ernährung als präventive Maßnahme vor Erkrankungen 

  • Ernährung bei Kindern 

  • Ernährung in und nach der Schwangerschaft 

  • Allergieprävention in der Schwangerschaft

  • Ernährung im Alter 

  • Ernährung bei Übergewicht (BMI von 25 bis 29,9) 

  • Tumorprophylaxe 

 

Alle Belange zwecks der Kostenbezuschussung für den Bereich Prävention §20 klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse. 
 

Hier geht es direkt zur Anmeldung.