Ernährungstherapeutische Beratung (§43 SGB V)
Die individuelle Ernährungstherapie richtet sich an Patienten mit einer Diagnose/ Verdachtsdiagnose und/oder Beschwerden und erfolgt i.d.R. in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Sie wird zur Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen eingesetzt.
In einer individuellen Beratung erhalten Sie Hilfestellungen, die Ihre Bedürfnisse berücksichtigt und sich an Ihre Lebenssituation orientiert. Ziel ist es, dass Sie die ernährungstherapeutischen Maßnahmen verstehen und im Alltag umsetzen, Ihren Gesundheitszustand verbessern, Folgeerkrankungen vorbeugen und somit Ihre Lebensqualität optimieren.
Hierfür benötigen Sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Ich habe mich auf folgende Schwerpunkte spezialisiert und kann Sie betreuen bei:
verschiedenen Lebererkrankungen
Stoffwechselerkrankungen
Erkrankungen der Verdauungsorgane
Allergologischen Erkrankungen
Die Ernährungstherapie ist eine Leistung zur Rehabilitation (§43 SGB V) und kann von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Alle Infos zum Antrag finden Sie hier.